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Kündigung wegen Erwerbsminderungsrente: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Feb 10, 2025
Arbeitsrecht
Im Normalfall wird die vereinbarte Arbeitsleistung erbracht. Ist das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, besteht die Gefahr der Kündigung. Wir klären auf.
Es können gesundheitliche Faktoren auftreten, durch die ein Arbeitnehmer nicht mehr seine volle Arbeitsleistung erbringen kann. Dann wird von der Erwerbsminderung gesprochen. Problematisch wird es für den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber deshalb die Kündigung ausspricht. Doch wann ist das arbeitsrechtlich möglich? Wir klären auf.
Begriffserklärung: Erwerbsminderung
Erwerbsminderung bedeutet, dass eine allgemeine Einschränkung vorliegt. Sie führt dazu, dass ein Mensch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch zeitlich eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Es kommt demnach auf die mögliche Arbeitszeit pro Tag an. Entsprechend dem Grad der Erwerbsminderung wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, sofern die weiteren Voraussetzungen für diese Rentenart erfüllt sind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Volle Erwerbsminderung: Die mögliche Erwerbstätigkeit beträgt weniger als drei Stunden pro Tag.
Teilweise Erwerbsminderung: Die mögliche Erwerbstätigkeit liegt zwischen mindestens drei und sechs Stunden pro Tag.
Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen der dauerhaften und zeitlich begrenzten Erwerbsminderung. Dauerhaft ist sie dann, wenn bei der vollen Erwerbsminderung bis zum Eintritt in die Altersrente keine Besserung zu erwarten ist. Ist bei der vollen Erwerbsminderung mit einer Verbesserung zu rechnen, liegt eine zeitliche Begrenzung vor. Üblich ist eine Dauer von zwei bis drei Jahren.
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