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Können Rentner Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?
Mar 13, 2025
Steuerlast senken
Auch Rentner dürfen diese Kosten absetzen
Ist die Rente hoch genug, müssen auch Rentner Steuern zahlen. Doch genauso wie Arbeitnehmer können Sie Ausgaben absetzen. Gilt das auch für Kontogebühren?
Wer in den Ruhestand eintritt, hat nicht alle Pflichten des Erwerbslebens hinter sich. Die Steuererklärung zum Beispiel kann noch immer fällig werden. Das gilt dann, wenn Sie mit Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. 2024 beträgt er 11.784 Euro, 2025 liegt er bei 12.096 Euro.
Aber auch als Rentner haben Sie die Möglichkeit, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken, indem Sie Ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Dazu zählen selbst im Ruhestand noch die sogenannten Werbungskosten. Allerdings können Sie nicht mehr alles absetzen, was noch im Arbeitsleben möglich war.

Können Rentner Kontoführungsgebühren absetzen?

Ja, das geht. Auch als Rentner können Sie Kontoführungsgebühren in Ihrer Steuererklärung geltend machen, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Pauschale für Kontoführungsgebühren: Rentner können eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr für Kontoführungsgebühren in ihrer Steuererklärung ansetzen. Diese Pauschale wird vom Finanzamt in der Regel ohne weiteren Nachweis anerkannt.
Tatsächliche Kosten: Wenn die Kontoführungsgebühren die Pauschale von 16 Euro übersteigen, können Rentner auch höhere Kosten geltend machen. Allerdings müssen Sie dann einen Nachweis bereithalten.
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