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Steuererklärung für Rentner bei Witwenrente: Das sollten Sie beachten
Jun 3, 2025
Grundfreibetrag ist wichtig
Als Witwe oder Witwer sind Sie meistens zu einer Steuererklärung verpflichtet. Wie muss die Witwenrente versteuert werden und wo wird sie eingetragen?
Die Witwen- oder Witwerrente dient zur finanziellen Absicherung eines Hinterbliebenen, wenn der Ehepartner gestorben ist. Sie zählt als Einkommen, auf das ein steuerlicher Freibetrag gilt. Die Witwenrente kann gekürzt werden oder ganz wegfallen, wenn das eigene Einkommen der Witwe oder des Witwers den Freibetrag deutlich übersteigt. Mehr dazu lesen Sie hier.
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Pflicht zur Steuererklärung bei Witwenrente
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Rentner verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Die Jahresbruttorente umfasst die eigene Rente und die Witwenrente. Für 2025 liegt der Grundfreibetrag im Jahr bei 12.096 Euro für Alleinstehende, darunter auch für Witwen, die bereits über mehrere Jahre Witwenrente beziehen. Für Verheiratete liegt der Grundfreibetrag 2025 bei 24.192 Euro. Er gilt auch für das erste Jahr nach dem Tod des Ehepartners.
Besteuerung der Witwenrente
Im Steuerrecht wird die Witwenrente genauso wie die Altersrente besteuert. Auf die Witwenrente und die Altersrente gilt ein Rentenfreibetrag, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet und das gesamte Leben über bestehen bleibt. Den über dem Rentenfreibetrag liegenden Teil der Rente müssen Sie versteuern. Für Rentner, die 2025 in Rente gehen, liegt der Rentenfreibetrag bei 16,5 Prozent. Er gilt für die eigene Rente und für die Witwenrente. Das heißt also, dass 83,5 Prozent der Rente versteuert werden müssen.
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