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Rente: Wird die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet?
Jul 18, 2025
In Deutschland gibt es rund 5,5 Millionen Witwen oder Witwer, die eine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhalten. Für sie ist es wichtig zu wissen, wie ihre eigene Rente oder ihr eigenes Einkommen die Höhe der Witwenrente beeinflusst. Was Sie bei dem Thema beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Witwenrente kurz erklärt: Was ist das überhaupt?
Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die an den überlebenden Ehepartner nach dem Tod des Versicherten gezahlt wird. Es gibt zwei Arten der Witwenrente: die kleine und die große Witwenrente. Die kleine Witwenrente wird für zwei Jahre nach dem Tod des Partners gezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner erhalten hätte. Die große Witwenrente wird unbefristet gezahlt und beträgt 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Diese Angaben stützen sich auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Die Entscheidung, ob jemand Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Alter des Hinterbliebenen: Für die große Witwenrente muss der Hinterbliebene mindestens 45 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze wird schrittweise auf 47 Jahre angehoben.
Kinder: Wenn der Hinterbliebene Kinder erzieht, die unter 18 Jahre alt sind, besteht ebenfalls Anspruch auf die große Witwenrente.
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